Ausgeschlossen

Gemeinsame Feindbilder

Für die einen ist das Zusammenrücken in der „Volksgemeinschaft“ verheißungsvoll – für jene, die nicht dazugehören sollen, bedeutet sie gewaltsamen Ausschluss.
„Rassisch“, „erbgesundheitlich“ und politisch begründete Feindbilder bringen staatliche Verfolgung und gesellschaftliche Ausgrenzung auf einen Nenner: ein Erfolgsrezept der NS-Herrschaft.

die „Anderen“

Politisch Andersdenkende, die den NS-Staat ablehnen, erhalten teilweise die Möglichkeit zur ‚Besserung‘: Im Konzentrationslager oder nach ‚Warnungen‘ durch NS-Vertreter können sie sich von ihrer bisherigen Haltung abwenden und sich in die „Volksgemeinschaft“ eingliedern. Wer das tut, gehört dazu, wird aber weiter kritisch beobachtet. Konsequenter noch trifft es die, die aus „rassischen“ Gründen nicht Teil der Gemeinschaft sein dürfen: „Nichtarier“ wie „Juden“, bald auch „Asoziale“, „Berufsverbrecher“, „Zigeuner“ und Behinderte „arischer“ Abstammung gelten als „rassisch minderwertig“ und sollen aus der NS-Volksgemeinschaft entfernt werden.

… immer radikaler ausgestoßen

Die Radikalität des Ausschließens nimmt zu: Anfangs werden ausgegrenzte Gruppen öffentlich gebrandmarkt, dann ihrer Freiheiten beraubt und schließlich, eingebettet in den großen Krieg, ermordet.

Kennzeichnungstafel für „Schutzhäftlinge“ in den Konzentrationslagern. Mit unterschiedlichen Farben und Zeichen markiert werden politische Gegner, „Berufsverbrecher“, Emigranten, Bibelforscher, Homosexuelle und „Arbeitsscheue“ sowie durch alle Kategorien hindurch Juden. Damit sind viele Gruppen bezeichnet, die nicht zur NS-Volksgemeinschaft gehören sollen.

Tatsächliche oder gestellte Razzia im Mai 1933 in Flensburg: Schutzpolizei und „Hilfspolizisten“ der nationalsozialistischen SA und des deutschnationalen „Stahlhelm“ suchen vermeintliche Staatsfeinde.

Rassistischer Unsinn auf einer Schulwandtafel aus dem Jahr 1934. Im oberen Bild steht ein Mann zwischen zwei Frauen. Entscheide er sich für „schlechtes Blut“, gingen daraus „überwiegend erbkranke Nachkommen“ hervor. Rassisch übereinstimmende, „erbgesunde“ Eltern würden „gesunde Kinder“ zeugen.
Im unteren Bild steht eine „erbgesunde Familie“ einem isolierten behinderten Jungen gegenüber. – Wie sieht Unterricht mit diesem Lehrmaterial aus?

NS-Rassehygiene

Die nationalsozialistische „Rassehygiene“ betrifft auch die „arische“ Volksgemeinschaft selbst: Behinderte und chronisch Kranke gelten als „Ballastexistenzen“, die nur Kosten verursachen. Ihr „lebensunwertes Leben“ sei zu hinterfragen.

Im Sommer 1933 tritt das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft: Kranke, Behinderte und sozial Auffällige sollen nach Entscheidungen der „Erbgesundheitsgerichte“ zwangssterilisiert werden. In Schleswig-Holstein arbeiten vier dieser Gerichte. Sie verfügen bis 1940 fast 4.500 Eingriffe. Reichsweit geht man für den Zeitraum 1933 bis 1945 von bis zu 400.000 Betroffenen aus.

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs setzen auch die systematischen Morde an körperlich, geistig oder seelisch Kranken und Behinderten ein. Die Kriegssituation soll die gesellschaftliche Akzeptanz der beschönigend als „Euthanasie“ – Gnadentod – bezeichneten Morde herstellen.

Die Heil- und Pflegeanstalten senden „Meldebögen“ über ihre Patienten an eine zentrale Stelle in Berlin. Medizinische Gutachter treffen darauf die Entscheidung über Leben oder Tod. Kinder- und Jugendpsychiatrien werden zu „Kinderfachabteilungen“. In ihnen ermorden Ärzte und Pflegepersonal zwischen 1939 und 1945 mindestens 5.000 Kinder und Jugendliche durch Medikamente oder gezielte Vernachlässigung.

Für die Ermordung Erwachsener werden reichsweit sechs Pflegeeinrichtungen in Tötungsanstalten umgewandelt. Patienten, auf deren Meldebögen Mediziner in Berlin ein Kreuz machen, werden mit speziellen Bussen in diese Anstalten verbracht. Mit Medikamenten oder in Gaskammern ermorden Mitarbeiter der Einrichtungen 1940 und 1941 circa 120.000 eigentlich in ihre Obhut gegebene Behinderte und Kranke.

Die standesamtlichen Totenscheine sind oft unglaubwürdig. Man gibt sich keine Mühe, den Behindertenmord zu verdecken. Er ist ein offenes Geheimnis. Vor allem aus Kreisen der katholischen Kirche erfolgt vereinzelter Widerspruch. Als die Morde auch in Predigten thematisiert werden und sich Unmut ausbreiten könnte, befiehlt Hitler im August 1941 das Ende der Aktion.

Besser getarnt geht das Morden aber weiter: Bis zum Ende der NS-Herrschaft sterben im Reich insgesamt ungefähr 200.000 Patienten, in den besetzten Gebieten sogar geschätzte 300.000 bis 500.000 Menschen.

Der Terror beginnt: „Judenboykott“ am 1. April 1933 in Flensburg. SA-Männer halten Kunden davon ab, das Radiogeschäft „Nord-Radio“ von Walter Basch zu betreten. Viele Schaulustige sind zu sehen. Am Tag zuvor heißt es in einer Anzeige in den „Flensburger Nachrichten“:

„Wir warnen alle nationalen Kreise in Flensburg in den aufgeführten Geschäften zu kaufen … Wer es trotzdem tut, ist geächtet und ein Lump und Verräter am deutschen Volk.“

Basch antwortet Tage später mit einer Anzeige im selben Blatt:

„Sehr verehrte Mitbürger! Meine Firma ist jüdisch. Ich denke, mich aber ebenfalls nicht gerade zu den schlechtesten Deutschen zählen zu dürfen, zumal ich … mit meinen beiden Brüdern den Feldzug einige Jahre an der Front mit Auszeichnungen mitmachte…“

Zitate: Flensburger Nachrichten, 31.3.1933;
Danker/Schwabe 2005, S. 104

Der Weg in die Shoa

Nationalsozialisten definieren „Juden“ nicht religiös, sondern nach ihrer Abstammung. Sie begreifen Juden als „gefährliche Schmarotzerrasse“, die die „Reinheit der arischen Rasse“ gefährde. Dieser Antisemitismus wird mit der Machtübernahme zur staatlichen Lehre und zum Dauerthema. Die jüdische Minderheit stellt auf Reichsebene 0,76 Prozent der Bevölkerung, in Schleswig-Holstein nur 0,27 Prozent.

Schritt für Schritt werden Juden ausgegrenzt, entrechtet, verfolgt und schließlich gezielt ermordet:

  • In den ersten Herrschaftswochen gibt es willkürliche Gewalttaten. Am 1. April 1933 findet der organisierte Boykott jüdischer Geschäfte statt.
  • Mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 verlieren die meisten jüdischen Beamten ihre Arbeit.
  • Im September 1935 werden die „Nürnberger Gesetze“ verkündet: Das „Reichsbürgergesetz“ macht Juden als bloße „Staatsangehörige“ zu Bürgern minderen Rechts und das „Blutschutzgesetz“ verbietet Eheschließungen oder sexuellen Kontakt zwischen Juden und „Ariern“.
  • Mit Hilfe von „Arierparagraphen“ drängt man die Juden aus fast allen Berufen und dem öffentlichen Leben.
  • Am 9. November 1938 inszeniert die NSDAP die Reichspogromnacht: Synagogen brennen, der Mob plündert Geschäfte, Menschen werden ermordet und in KZ-Haft genommen.
  • Staatliche Stigmatisierung: Im August 1938 werden Juden die zusätzlichen Vornamen Sara und Israel aufgezwungen, ihre Reisepässe sind ab Oktober 1938 mit dem „J“ gekennzeichnet, ab September 1941 müssen sie einen gelben Stern auf der Kleidung tragen.
  • Insgesamt circa 300.000 Juden sehen sich gezwungen, Deutschland zu verlassen. Sie zahlen horrende „Reichsfluchtsteuern“, ihre Unternehmen werden zu Spottpreisen „arisiert“.
  • Nach Kriegsbeginn werden 1939 die polnischen Juden in Gettos gepfercht und in Zwangsarbeit gepresst. „Einsatzgruppen“ führen erste Massenhinrichtungen durch.
  • Mit dem Überfall auf die Sowjetunion beginnt im Sommer 1941 die systematische Ermordung der europäischen Juden. Ab Herbst 1941 werden die noch im Reich lebenden Juden erfasst, in die besetzten Ostgebiete verbracht und dort ermordet.

Der prominente Häftling Carl von Ossietzky, aufgenommen 1934 im Konzentrationslager Esterwegen. Während der Weimarer Republik ist Ossietzky ein wichtiger Vertreter der Friedensbewegung. Er wird Chefredakteur und Herausgeber der kritischen „Weltbühne“ und gilt als einer der bedeutendsten Publizisten der Republik. Nach der NS-Machtübernahme wird die Zeitschrift verboten und Ossietzky in KZ-Haft genommen.
1936 erhält Carl von Ossietzky den Friedensnobelpreis. An den Folgen der KZ-Haft stirbt er 1938 in einem Berliner Krankenhaus, immer noch unter ständiger Polizeibewachung.

Widerstand

Im Klima des nationalen Aufbruchs und des Terrors gegen politische Gegner hat politischer Widerstand keine Chancen. Viele Oppositionelle werden in den ersten Monaten der NS-Herrschaft oft sehr gewaltsam eingeschüchtert. Das soll ihnen den Mut vor weiterer Auflehnung nehmen – meist mit Erfolg.

Viele der Mutigen, die trotzdem aus dem Untergrund gegen das NS-Regime kämpfen, stammen aus dem Umfeld der zerschlagenen Arbeiterbewegung.

In der Grenzregion Schleswig-Holstein heißt Widerstand vor allem, Fliehenden zu helfen, sie über den Landweg oder die Ostsee nach Skandinavien zu schleusen. Auf dem Rückweg werden illegale Schriften ins Reich geschmuggelt.

Vorbereitet auf das Leben und Handeln im Untergrund ist niemand. Der Preis des Widerstandes ist hoch: Beteiligte riskieren ihre Freiheit und körperliche Unversehrtheit, sogar ihr Leben und auch das Wohl ihrer Familien. Fahndungserfolge der „Geheimen Staatspolizei“ (Gestapo) basieren oft auf Aussagen unter Folter, oder es gelingt der Polizei, Spitzel einzusetzen.

Politischer Widerstand wird in der Regel vor den ordentlichen Gerichten als Hoch- und Landesverrat angeklagt. Zuchthausstrafen drohen und KZ-Haft als polizeiliche Strafverschärfung. Allein in Schleswig-Holstein werden hunderte Widerstandleistende festgenommen. Bis 1936/1937 gelingt es der Gestapo, die letzten organsierten Gruppen auch in Schleswig-Holstein zu zerschlagen. Dennoch bilden sich bis 1945 immer wieder neue kleine Zirkel. Auch gibt es Kontakte zum späten bürgerlichen und militärischen Widerstand des Jahres 1944.

Insgesamt bleibt der politische Widerstand wirkungslos: Weder lassen sich die „Volksgenossen“ merklich beeindrucken, noch müssen sich die NS-Machthaber fürchten. Aber die Mutigen stehen für ein „anderes Deutschland“, so dass ihrem Wirken eine große Symbolkraft für die deutsche NS-Nachgeschichte zukommt.